Hochschul-, Fach- oder Profilwechsler
Wechsel von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang an der CAU
Leistungen, die vor der Aufnahme des Studiums an der CAU erbracht wurden, werden bei Gleichwertigkeit angerechnet. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt nach Vorlage geeigneter Bescheinigungen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Prüfungsämter.
Grundsätzlich ist es möglich, einzelne Prüfungsleistungen sowie vollständige Module aber auch ein ganzes Studienfach oder eine Abschlussarbeit anzuerkennen.
Gleichwertige Prüfungsleistungen müssen angerechnet werden, denn nach § PVO dürfen bereits bestandene Prüfungen nicht wiederholt werden.
Wechsel aus einem anderen Bachelor- oder Masterstudium an der CAU
Wechsler innerhalb der Bachelor-/Masterstruktur sollten sich nach der Umschreibung an das zuständige Prüfungsamt wenden, um abzuklären, ob bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können bzw. müssen.


